• Leitlinien für eine nachhaltige Beschaffung

Für WIPOTEC GmbH und WIPOTEC-OCS GmbH

Das unternehmerische Handeln von Wipotec ist geprägt durch die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung (Corporate Social Responsibility) in enger Anlehnung an die Grundsätze des United Nations Global Compact. Alle Handlungen und Leistungen der Wipotec die zum Geschäftserfolg beitragen, sollen die Interessen der gegenwärtigen und der zukünftigen Generationen beachten und unterstützen.

Wir erwarten aber auch von allen unseren Geschäftspartnern, seien es Kunden, Lieferanten oder Vorlieferanten ebenso die Respektierung und Einhaltung der Grundsätze des United Nations Global Compact. Unsere Prinzipien und Werte sollen unser Handeln im Umgang mit unseren Geschäftspartnern aktiv leiten. Unsere Geschäftsbeziehungen basieren auf wechselseitigem Vertrauen, auf respektvollem Umgang auf „Augenhöhe“ und auf den codifizierten Leitlinien. Die Leitlinien für eine nachhaltige Beschaffung sind bei Wipotec  fest in den internationalen Bestimmungen, die in den Grundsätzen des UN Global Compact vorgegeben werden, verankert.

Diese Leitlinien definieren ein Mindestmaß zu erfüllender Corporate Social Responsibility Standards, die wir von unseren Geschäftspartnern und Lieferanten sowie von deren Vorlieferanten erwarten. Wir behalten uns daher vor, die Einhaltung dieser Leitlinien und Grundsätze vor Ort zu überprüfen.

Soweit es erforderlich sein sollte, bieten wir unseren Geschäftspartnern und Lieferanten an, sie bei der Erfüllung der Anforderungen aus diesen Leitlinien zu unterstützen und ihre Corporate Social Responsibility Standards zu verbessern.

Die nachstehenden Leitlinien sind ebenfalls ein fester Bestandteil unserer Ausschreibungsbedingungen und werden bei den Vergabeentscheidungen beachtet. Wir berücksichtigen dabei zwar nationale und kulturelle Unterschiede und Besonderheiten jedoch werden wir bei den zentralen Anforderungen dieser Leitlinien keine Konzessionen eingehen.

Soweit es in unserem Wirkungsbereich liegt, werden wir darauf achten und einwirken, dass diese Leitlinien in unserer gesamten Wertschöpfungskette umgesetzt werden. Darüber hinaus fordern wir von unseren Lieferanten, dass sie auf ihre Vorlieferanten ebenfalls einwirken und mit uns zusammen die Einhaltung der Prinzipien des UN Global Compact gewährleisten.

Zu erfüllende Corporate Social Responsibility Standards

1. Mitarbeiter*innen (im Wertschöpfungsprozess eingesetzte Menschen)

Anerkennung der Menschenrechte.

Wir fordern von unseren Geschäftspartnern, Lieferanten und deren Vorlieferanten, dass sie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen anerkennen und unterstützen und gewährleisten, dass sie nicht in Menschenrechtsverletzungen involviert werden.

Keine Diskriminierung oder Belästigung.

Jeder Mitarbeiter wird mit Respekt und Würde behandelt. Kein Mitarbeiter wird bezüglich seines Geschlechts, seiner Rasse, seiner Religion, seines Alters, seiner Familienverhältnisse oder seiner Herkunft physisch, psychisch, sexuell oder verbal belästigt oder missbraucht.

Keine Kinderarbeit und Zwangsarbeit.

Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten werden keine Kinderarbeit, Zwangsarbeit oder anderweitige unfreiwillige Arbeit gemäß den Konventionen C138 und C182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) dulden.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten müssen für ihre Mitarbeiter*innen die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der anwendbaren Gesetze und Regelungen gewährleisten. Den Mitarbeiter*innen muss mindestens der freie Zugang zu Trinkwasser, sanitären Einrichtungen, geeignetem Brandschutz, Beleuchtung, Belüftung und – soweit erforderlich – zu geeigneter persönlicher Schutzausrüstung gesichert werden. Die individuelle Schutzausrüstung wird den Mitarbeiter*innnen kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Mitarbeiter*innen werden in der einwandfreien Benutzung der Schutzausrüstung und in den allgemeinen Sicherheitsbestimmungen geschult.

Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlung.

Unsere Lieferanten achten das Recht ihrer Mitarbeiter*innen auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren Gesetze und der Konventionen der ILO.

Transparenz von Arbeitszeit und Entlohnung.

Die Arbeitszeiten sollen im Einklang mit den ausführbaren Gesetzen stehen. Die Mitarbeiter*innen sollen Arbeitsverträge erhalten, in denen die Arbeitszeiten und die Entlohnung geregelt sind. Alle Vergütungen sollen ohne Verzögerung und in Übereinstimmung mit den jeweils anwendbaren Gesetzen ausgezahlt werden.

2. Umwelt

Uns ist der Schutz und der Erhalt der Umwelt sehr wichtig und wir legen Wert darauf, dass auch unsere Lieferanten verstehen und akzeptieren, welche Umweltbelastungen sich aus ihrer unternehmerischen Tätigkeit ergeben. Sie sollen einen verantwortlichen Umgang mit der Umwelt gewährleisten und fortdauernd daran arbeiten, ihre Umweltbelastungen zu reduzieren.

Schutz der Umwelt.

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie im Rahmen ihrer Wertschöpfungsprozesse ausreichende Maßnahmen zum Schutz der Umwelt entwickelt und umgesetzt haben und im Rahmen ihrer unternehmerischen Tätigkeit alle anwendbaren Gesetze und Regelungen zum Schutz der Umwelt beachten.

Umgang mit Gefahrstoffen.

Beim Umgang mit Chemikalien und anderen Stoffen, die als gefährlich einzustufen sind, wenn diese in die Umwelt gelangen, ist deren sichere Handhabung, Bewegung, Lagerung, Wiederverwendung oder Entsorgung sicherzustellen.

Reduzierung des Ressourceneinsatzes, von Abfall und Emissionen.

Die anhaltende Verbesserung der Effizienz unserer Prozesse, verbunden mit einem nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen, sind wichtige Beiträge des Managements und der betrieblichen Führung zum Schutz der Umwelt und des Klimas. Die Vermeidung des Einsatzes nicht-regenerativer Rohstoffe, die ordnungsgemäße Abfallentsorgung und konsequente Reduzierung von Schadstoffen und Emissionen sind ein wichtiger Beitrag hierzu. Abfall jeglicher Art sowie alle Emissionen in die Luft, ins Wasser oder in den Boden sollen kontinuierlich minimiert, gekennzeichnet und überwacht werden.

3. Ethische und moralische Geschäftsstandards

Ethische Standards.

Wir fordern von unserem Management, unseren Mitarbeiter*innen und unseren Geschäftspartnern ein hohes Maß an Geschäftsethik. Hierbei sind insbesondere die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.  Wir erwarten, dass sich keiner der an unseren Beschaffungsprozessen Beteiligten, weder direkt noch indirekt auf Korruption, Bestechung, Betrug, Nötigung oder Erpressung einlässt oder ein derartiges Verhalten mittelbar akzeptiert oder toleriert.

Transparente Geschäftsbeziehungen.

Unsere Geschäftspartner, Lieferanten und deren Vorlieferanten werden weder Geschenke, Zahlungen oder anderweitige Vorteile, die geeignet sein könnten, eine Person dazu zu verleiten, gegen ihre Pflichten zu handeln, anbieten noch akzeptieren.

Alle Geschäftspartner und Lieferanten von Wipotec sind angehalten, mindestens diese Leitlinien und die entsprechenden Gesetze ihrer Tätigkeitsländer zu befolgen. Wipotec hat drei Hauptkriterien identifiziert, die für ein ausgeprägtes Maß an gesellschaftlicher Verantwortung in der Wertschöpfungskette entscheidend sind:

  1. Anerkennung der Menschenrechte und Gewährleistung angemessener Arbeitsbedingungen für die im Wertschöpfungsprozess eingesetzten Menschen
  2. Minimierung der Belastungen für die Umwelt
  3. Beachtung ethischer und moralischer Geschäftsstandards.
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